Elternmitwirkung

Die Elternmitwirkung
  • bezweckt die Kontaktpflege, den regelmässigen Informations- und Meinungsaustausch sowie die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternschaft,
  • unterstützt die Zusammenarbeit von Eltern, Lehrpersonen, Schulleitung und Schulpflege und baut damit Brücken zwischen Schule und Elternhaus,
  • bezieht die Eltern als Gruppe in die Schule ein und beinhaltet Mitarbeit und Mitsprache im gesetzlichen Rahmen. Schulorgane und Elternmitwirkung arbeiten in einem definierten Rahmen zusammen. So wird einerseits gewährleistet, dass die Elternmitwirkung ihre Anliegen einbringen kann und angehört wird, anderseits hat die Schule für ihre Anliegen an die Elternschaft einen Ansprechpartner,
  • ist offen für alle schulischen und schulnahen Projekte und unterstützt die Lehrperson bei Aktivitäten und Anlässen,
  • ist ein Diskussionsforum, in welchem Lösungen zur Unterstützung von Eltern und Schule gesucht werden,
  • vertritt demokratisch entschiedene Abstimmungen der Elternmitwirkung nach aussen,
  • trägt mit eigenen Aktivitäten und Projekten zum Leben und zur Gestaltung des Schulhauses bei,
  • fördert die Elternbildung durch regelmässige Elternbildungsveranstaltungen.

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