Schulpflege
Schulpflege |
|
|
|
Die Schulpflege besteht aus fünf an der Urne gewählten Mitgliedern einschliesslich Präsidium. Der Schulpräsident ist von Amtes wegen Mitglied des Gemeinderates. Die Schulpflege ist zuständig für die strategische Führung und die Beaufsichtigung der Schule. Sie stellt das Schulpersonal an und legt die Organisation sowie die Angebote fest. In ihren Legislaturzielen definiert sie die langfristige Ausrichtung der Schule. Die Schulpflege ist verantwortlich für die Zuteilung der finanziellen Mittel und genehmigt das Schulprogramm. Sie setzt sich mit gesellschaftlichen, schulpolitischen und pädagogischen Fragen auseinander und entwickelt in Zusammenarbeit mit der Schulleitung und den Lehrpersonen eine attraktive und innovative Volksschule. Die Schulpflegemitglieder besuchen den Unterricht, beteiligen sich an Schulanlässen und sind in Projekten und Arbeitsgruppen engagiert.
Walter Feuchter, Präsidium Das Gemeindegesetz vom 20. April 2015 sieht in § 42 Abs. 2 vor, dass die Mitglieder von Behörden ihre Interessenbindungen offenlegen. In diesem Register (folgt) sind die Interessenbindungen der Schulpflegemitglieder deklariert.
|
|
Legislaturziele 2024 - 2028 Legislaturziele_Schulpflege_Neftenbach_2024-2028.pdf (PDF, 138.21 kB) |
Name | Funktion | Tätig in | Telefon |
---|