Die Schule von A-Z
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2223_Aufgabenstunde_Richtlinien.pdf (PDF, 58.61 kB) | Download | 0 | 2223_Aufgabenstunde_Richtlinien.pdf |
Die Förderung von ausgeprägten Begabungen erfolgt in der Begabtenförderung im Rahmen des Lernlabors Plus, Neftorama Plus und Mosaik Plus. Nur Schülerinnen und Schüler, welche in einem oder mehreren Entwicklungsbereichen ihrer Altersgruppe deutlich voraus sind und deren Förderbedarf die Möglichkeiten des Regelunterrichts übersteigt besuchen dieses Angebot.
Die Begabtenförderung ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, sich in zusätzliche Themen und Inhalte zu vertiefen und in eigenem Lerntempo an weiterführenden Kompetenzen oder Kompetenzstufen zu arbeiten.
Ist die Förderung innerhalb der Schule nicht mehr möglich, entscheidet die Schule mit den Eltern gemeinsam über den Wechsel an eine Kunst- und Sportschule. Finanzielle Beiträge an die Kunst- und Sportschulen in Zürich, Uster und Wädenswil werden automatisch gutgesprochen. Beiträge an den Talent Campus Winterthur nur auf Gesuch an die Schulpflege und nur, wenn besondere Gründe vorliegen.
Die Schule Neftenbach hat mit der Stadt Winterthur eine Leistungsvereinbarung zum Berufsvorbereitungsjahr profil. abgeschlossen. Dieses zusätzliche Schuljahr ist ein einjähriges Brückenangebot zwischen der obligatorischen Schulzeit und dem Einstieg in die Berufswelt. Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler, welche die obligatorische Schulpflicht erfüllt haben und nicht älter als 17 Jahre (Stichtag ist der erste Schultag) alt sind - bei den Angeboten «Sprache und Kultur» nicht älter als 21 Jahre.
Die Jugendlichen müssen sich in mindestens zwei verschiedenen Berufen erfolglos beworben haben, um an der Schule profil. aufgenommen werden zu können.
Kostenteiler:
Gemeinde CHF14'000 / Eltern/Erziehungsberechtigte CHF 2'400 und Materialgeld von ca. CHF 400.
Die Anmeldegebühr wird von den Eltern/Erziehungsberechtigten übernommen.
3.- bis 6.-Klässler haben an allen fünf Vormittagen vier Lektionen Unterricht, benötigen also keine Blockzeitenbetreuung.
Dispensationsgründe sind gemäss §29 der Volksschulverordnung:
• ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
• aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
• hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art
• Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen
• aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen
• Schnupperlehren und ähnliche Anlässe für die Berufsvorbereitung
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403.10_Absenzen_Jokertage_und_Dispensationen (PDF, 136.27 kB) | Download | 0 | 403.10_Absenzen_Jokertage_und_Dispensationen |
Das Volksschulgesetz und die Volksschulverordnung regeln die Zusammenarbeit und die gegenseitige Information zwischen Schulpflege, Schulleitung, Lehrpersonen, Therapiepersonal und Eltern sowie Rechte und Pflichten der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler.
Mehr dazu finden Sie auf der Homepage des Volksschulamtes.
FLÜCHTLINGSKINDER AUS DER UKRAINE AN DER SCHULE NEFTENBACH
Für Kinder von 4 bis 16 Jahren gilt die Schulpflicht. Die Gemeinde Neftenbach schult Kinder von geflüchteten Familien aus der Ukraine ein, sobald sich die Familien registriert haben und den Schutzstatus „S“ beantragt haben.
Die Familien melden sich telefonisch direkt in der Schulverwaltung oder kommen persönlich während den Öffnungszeiten vorbei.
Im nachfolgenden PDF finden Sie vertiefte Informationen.
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Info_Fluchtlingskinder.pdf (PDF, 118.14 kB) | Download | 0 | Info_Fluchtlingskinder.pdf |
Für Schülerinnen und Schüler, die im Anschluss an die 6. Klasse das Langgymnasium besuchen möchten, werden zwischen Herbstferien und Aufnahmeprüfungstermin im März Gymivorbereitungskurse angeboten. Für Schülerinnen und Schüler, die ab der Sekundarschule ans Kurzgymnasium wechseln möchten, finden nach den Sommerferien bis im März Gymivorbereitungskurse statt.
Informationen zu den verschiedenen Winterthurer Gymnasien finden Sie hier:
Jede Schülerin und jeder Schüler bekommt ab der 5. Klasse bekommt ein personalisiertes iPad. In dieser Präsentation finden Eltern Empfehlungen, Informationen und Hilfestellungen im Zusammenhang mit diesen Geräten.
Link für die auf der letzten Seite der Präsentation erwähnten Jamf Parent App Anleitung.
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Wie_begleite_ich_mein_Kind_Tablet.pdf (PDF, 159.66 kB) | Download | 0 | Wie_begleite_ich_mein_Kind_Tablet.pdf |
Nutzungsvereinbarung_Neftenbach_PS_23_24.pdf (PDF, 114.96 kB) | Download | 1 | Nutzungsvereinbarung_Neftenbach_PS_23_24.pdf |
Nutzungsvereinbarung_Neftenbach_Ebni_23_24.pdf (PDF, 127.96 kB) | Download | 2 | Nutzungsvereinbarung_Neftenbach_Ebni_23_24.pdf |
Gemäss Volksschulverordnung §30 können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zwei Tagen pro Schuljahr fernbleiben – ohne die Angabe von Dispensationsgründen. Für eine solche Absenz ist kein Gesuch notwendig. Es genügt eine Information an die Lehrperson.
Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtages stattfindet.
Die Einzeltage können pro Schulstufe zusammengefasst werden.
• Kindergartenzeit: 4 Tage
• 1. / 2. Klasse: 4 Tage
• 3. / 4. Klasse: 4 Tage
• 5. / 6. Klasse: 4 Tage
• Sekundarschulzeit: 6 Tage
Ein Übertragen von Guthaben (nicht bezogene Jokertage) auf die nächste Schulstufe ist nicht zulässig. Bei Repetitionen erhöht sich das Guthaben um weitere zwei Jokertage.
Eltern / Erziehungsberechtigte informieren verpflichtend die Klassenlehrperson mindestens zwei Tage vor der Abwesenheit über den Bezug eines Jokertages.
Werden mehrere Jokertage unmittelbar nacheinander bezogen, ist dies schriftlich bis spätestens eine Woche vor Antritt der Jokertage, der Klassenlehrperson zu melden. Für den Bezug von Jokertagen ist kein Formular zu verwenden.
Ausgeschlossen ist der Bezug von Jokertagen
• an öffentlichen Besuchstagen
• während Projektwochen und Klassenlagern
• während Spezialanlässen der Schule
Die Benachrichtigung von Therapeuten ist Sache der Eltern / Erziehungsberechtigten und erfolgt über das definierte Kommunikationsmittel der Schule. Das Schulbusunternehmen und die Mitarbeitende der Schulergänzenden Betreuung müssen zusätzlich von den Eltern / Erziehungsberechtigten informiert werden.
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403.10_Absenzen_Jokertage_und_Dispensationen (PDF, 136.27 kB) | Download | 0 | 403.10_Absenzen_Jokertage_und_Dispensationen |
Kinder, die bis zum Stichtag (31.07.) eines Jahres das vierte Altersjahr vollenden, werden schulpflichtig, d.h. sie treten auf Anfang des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein.
Schuljahr 2025/2026: Stichtag 31.07.2025 (4. Geburtstag 01.08.2020 - 31.07.2021)
Schuljahr 2026/2027: Stichtag 31.07.2026 (4. Geburtstag 01.08.2021 - 31.07.2022)
Jüngere Kinder können nicht vorzeitig in den Kindergarten aufgenommen werden.
Ist mein Kind bereit für den Kindergarten? In der Broschüre des Volksschulamts finden Sie Antworten zu dieser Frage.
Auf Gesuch der Eltern kann die Schulpflege ein Kind um ein Jahr von der Schulpflicht zurückstellen. Das begründete Gesuch um Rückstellung muss - zusammen mit dem Bericht einer Fachperson (z.B. Kinderarzt, Hausärztin) - bis spätestens Ende Februar an die Adresse der Schulverwaltung geschickt werden.
Läuse sind lästig aber nicht gefährlich. Auch an unserer Schule treten sie immer wieder auf, nach den Schulferien manchmal sehr gehäuft. Zwei Lausfachbeauftragte unterstützen die Eltern bei Bedarf im Kampf gegen die Läuse.
Es gilt folgendes Vorgehen:
- Die Eltern sind verpflichtet, einen Lausbefall bei ihrem Kind/ihren Kindern der Klassenlehrperson zu melden.
- Die Lausfachbeauftragte untersucht daraufhin die ganze Klasse auf Läuse oder Nissen.
- Alle Eltern dieser Klasse werden darüber informiert, ob ihr Kind befallen ist oder nicht.
Die Klassenkontrolle stellt nur eine Momentaufnahme dar. Es ist daher unumgänglich, dass die Eltern ihr(e) Kind(er) auch zu Hause regelmässig auf Läuse kontrollieren. Es wird ein Merkblatt abgegeben, das die Kontrolle erleichtern sollte. Mehr zum Thema: www.lausinfo.ch.
Die Kinder werden in diesen Musiklektionen auf verschiedenen Ebenen musikalisch und sozial gefördert. Durch Bewegen und Musizieren mit Orffinstrumenten, beim Singen und in der Instrumentenkunde werden musikalische Phänomene auf kindgerechte Art vermittelt. Die musikalische Grundausbildung ist ein kostenloses Angebot der Schule und wird durch eine Fachlehrperson der Jugendmusikschule Winterthur unterrichtet.
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Neue_Autoritaet.pptx (PPTX, 1.6 MB) | Download | 0 | Neue_Autoritaet.pptx |
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Pausen-_Schulhausordnung_1._2._Zyklus_10.06.2021.pdf (PDF, 195.42 kB) | Download | 0 | Pausen-_Schulhausordnung_1._2._Zyklus_10.06.2021.pdf |
Die Untersuchung beinhaltet: Seh- und Hörtest, Messen von Grösse und Gewicht, Kontrolle des Impfstatus.
Unser Schularzt:
MedZentrum in Pfungen
Informationen zum schulärztlichen Dienst finden Sie auf der Homepage des Volksschulamtes.
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Schulbusregelung ab SJ 2021_22 (PDF, 74.72 kB) | Download | 0 | Schulbusregelung ab SJ 2021_22 |
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231122_Merkblatt_SJ_2023_24 (PDF, 150.07 kB) | Download | 0 | 231122_Merkblatt_SJ_2023_24 |
Das Schulprogramm 2024 - 2028 für die Schule Neftenbach wurde im Schuljahr 2023/2024 erstellt. Zu den Qualitätsmerkmalen «Lehren und Lernen», «Lebenswelt Schule» und «Schulführung und Zusammenarbeit» wurden die Legislaturziele der Schulpflege, die Entwicklungsempfehlungen der Fachstelle Schulbeurteilung sowie schulspezifische Entwicklungsschwerpunkte in Beziehung gesetzt. Das Schulprogramm wurde am 20. August 2024 von der Schulpflege abgenommen.
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240820_Schulprogramm (PDF, 142.27 kB) | Download | 0 | 240820_Schulprogramm |
240820_Schulprogramm_Planung (PDF, 89.55 kB) | Download | 1 | 240820_Schulprogramm_Planung |
Die Schulsozialarbeit übernimmt eine Brückenfunktion zwischen Schule und Familie. Das niederschwellige Angebot kann von allen an der Schule Beteiligten – Kinder und Jugendliche aller Stufen, Eltern, Lehrpersonen und Schulleitung - unkompliziert und kostenlos genutzt werden, entweder während der Präsenzzeiten im Schulhaus oder nach telefonischer Vereinbarung. Die Schulsozialarbeitenden unterstehen der Schweigepflicht.
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221110_Reglement Schulzahnpflege (PDF, 73.42 kB) | Download | 0 | 221110_Reglement Schulzahnpflege |
Individuelles Ankommen: 08.10 - 08.30 Uhr
Unterricht am Vormittag: 08.30 - 11.50 Uhr
Unterricht am Nachmittag: 13.30 - 15.10 Uhr
Kinder im 1. Kindergartenjahr haben am Nachmittag keinen Unterricht,
Kinder im 2. Kindergartenjahr am Dienstag- und Donnerstagnachmittag Unterricht.
07.30 - 08.15 Uhr (z.T. im 2. Zyklus)
08.20 - 09.05 Uhr
09.10 - 09.55 Uhr
10.15 - 11.00 Uhr
11.05 - 11.50 Uhr
Nachmittag
13.30 - 14.15 Uhr
14.25 - 15.10 Uhr
15.20 - 16.05 Uhr
Auffangzeit, 07.30 - 08.00 Uhr
Vormittag
08.00 - 08.45 Uhr
08.50 - 09.35 Uhr
09.35 - 10.20 Uhr
10.40 - 11.25 Uhr
11.25 - 12.10 Uhr
12.15 - 13.00 Uhr*
13.00 - 13.45 Uhr*
Nachmittag
13.45 - 14.30 Uhr
14.35 - 15.20 Uhr
15.30 - 16.15 Uhr
16.15 - 17.00 Uhr
* TTG, Band, Chor, WAH (Wirtschaft, Arbeit, Haushalt) auch über Mittag möglich
- Für die Schüler/-innen der 1. Sek, Ende November, Mitte April und auf Anfang Schuljahr
- Für die Schüler/-innen der 2. und 3. Sek, Ende Januar und auf Anfang Schuljahr
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Umstufungen_in_der_Sekundarstufe.pdf (PDF, 62.96 kB) | Download | 0 | Umstufungen_in_der_Sekundarstufe.pdf |
Verunfallt ein Schüler/eine Schülerin auf dem Schulweg, im Unterricht oder während der Pause, melden die Eltern dies ihrer Unfallversicherung. Die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung übernimmt die anfallenden Kosten. Die Schule Neftenbach hat keine ergänzende Versicherung abgeschlossen.
Haftpflicht
Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen aus Personen- und Sachschäden, die Ihr Kind Dritten zufügt und wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab.
Ein Beispiel: Beschädigt ein Kind einen persönlichen Gegenstand, der ihm nicht gehört (Kleidung, Brille, Velo, Kickboard etc.), haftet die Schule Neftenbach nicht. Derartige Schäden müssen der Privathaftpflichtversicherung gemeldet werden.
Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des Volksschulamtes.