Die Schule von A-Z

Die Aufgabenstunde dient Schülerinnen und Schülern der Primarschule, die aus sozialen oder sprachlichen Gründen bei der selbstständigen Erledigung der Hausaufgaben benachteiligt sind. Die Aufgabenstunde ist kein Nachhilfeunterricht. In den Schulhäusern Auenrain und Heerenweg wird die Aufgabenstunde am Montag und Dienstag von 15.20 – 17.00 Uhr sowie am Donnerstag von 15.20 - 16.05 Uhr angeboten. Eltern können ihr Kind nur auf Empfehlung der Klassenlehrperson für die Aufgabenstunde anmelden.
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2223_Aufgabenstunde_Richtlinien.pdf (PDF, 58.61 kB) Download 0 2223_Aufgabenstunde_Richtlinien.pdf

Die Förderung von ausgeprägten Begabungen erfolgt in der Begabtenförderung im Rahmen des Lernlabors Plus, Neftorama Plus und Mosaik Plus. Nur Schülerinnen und Schüler, welche in einem oder mehreren Entwicklungsbereichen ihrer Altersgruppe deutlich voraus sind und deren Förderbedarf die Möglichkeiten des Regelunterrichts übersteigt besuchen dieses Angebot. 

Die Begabtenförderung ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, sich in zusätzliche Themen und Inhalte zu vertiefen und in eigenem Lerntempo an weiterführenden Kompetenzen oder Kompetenzstufen zu arbeiten. 

Ist die Förderung innerhalb der Schule nicht mehr möglich, entscheidet die Schule mit den Eltern gemeinsam über den Wechsel an eine Kunst- und Sportschule. Finanzielle Beiträge an die Kunst- und Sportschulen in Zürich, Uster und Wädenswil werden automatisch gutgesprochen. Beiträge an den Talent Campus Winterthur nur auf Gesuch an die Schulpflege und nur, wenn besondere Gründe vorliegen. 

Die Schule Neftenbach hat mit der Stadt Winterthur eine Leistungsvereinbarung zum Berufsvorbereitungsjahr profil. abgeschlossen. Dieses zusätzliche Schuljahr ist ein einjähriges Brückenangebot zwischen der obligatorischen Schulzeit und dem Einstieg in die Berufswelt. Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler, welche die obligatorische Schulpflicht erfüllt haben und nicht älter als 17 Jahre (Stichtag ist der erste Schultag) alt sind - bei den Angeboten «Sprache und Kultur» nicht älter als 21 Jahre.

Die Jugendlichen müssen sich in mindestens zwei verschiedenen Berufen erfolglos beworben haben, um an der Schule profil. aufgenommen werden zu können.

Kostenteiler:
Gemeinde CHF14'000 / Eltern/Erziehungsberechtigte CHF 2'400 und Materialgeld von ca. CHF 400. 

Die Anmeldegebühr wird von den Eltern/Erziehungsberechtigten übernommen.

An unserer Schule gelten an allen fünf Vormittagen Blockzeiten von 08.20 bis 11.50 Uhr. 1.- und 2.-Klässler können in den unterrichtsfreien Randlektionen die Blockzeitenbetreuung besuchen. Diese ist unentgeltlich und wird in den Räumlichkeiten der schulergänzenden Betreuung im Modulbau Auenrain angeboten. Die Kinder im Schulhaus Heerenweg werden im Klassenzimmer betreut. Nach Erhalt des Stundenplans können die Schülerinnen und Schüler bei Bedarf für die Blockzeitenbetreuung angemeldet werden. Die Anmeldung gilt verbindlich für das ganze Schuljahr.

3.- bis 6.-Klässler haben an allen fünf Vormittagen vier Lektionen Unterricht, benötigen also keine Blockzeitenbetreuung.
Aus zureichenden Gründen und unter Berücksichtigung der persönlichen, familiären und schulischen Verhältnisse der Schülerin/des Schülers können ausserhalb der Jokertage weitergehende Dispensationen bewilligt werden.

Dispensationsgründe sind gemäss §29 der Volksschulverordnung:
• ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
• aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
• hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art
• Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen
• aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen
• Schnupperlehren und ähnliche Anlässe für die Berufsvorbereitung
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403.10_Absenzen_Jokertage_und_Dispensationen (PDF, 136.27 kB) Download 0 403.10_Absenzen_Jokertage_und_Dispensationen

Das Volksschulgesetz und die Volksschulverordnung regeln die Zusammenarbeit und die gegenseitige Information zwischen Schulpflege, Schulleitung, Lehrpersonen, Therapiepersonal und Eltern sowie Rechte und Pflichten der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler.

Mehr dazu finden Sie auf der Homepage des Volksschulamtes.

Die Schule Neftenbach richtet die Schulferien nach jenen der Stadt Winterthur. Die Daten finden Sie im Ferienplan.

FLÜCHTLINGSKINDER AUS DER UKRAINE AN DER SCHULE NEFTENBACH

Für Kinder von 4 bis 16 Jahren gilt die Schulpflicht. Die Gemeinde Neftenbach schult Kinder von geflüchteten Familien aus der Ukraine ein, sobald sich die Familien registriert haben und den Schutzstatus „S“ beantragt haben.

Die Familien melden sich telefonisch direkt in der Schulverwaltung oder kommen persönlich während den Öffnungszeiten vorbei.

Im nachfolgenden PDF finden Sie vertiefte Informationen.

Name
Info_Fluchtlingskinder.pdf (PDF, 118.14 kB) Download 0 Info_Fluchtlingskinder.pdf
Die Schule Neftenbach nimmt seit Schuljahr 2014/15 mit dem Aussenwachtstandort Primarschule Heerenweg/Kindergarten Aesch an diesem kantonalen Schulversuch teil. Mit diesem Projekt wird das Ziel verfolgt, die Zahl der an einer Klasse tätigen Lehrpersonen zu reduzieren. Vorgesehen ist, dass in der Regel zwei Lehrpersonen möglichst alle Fächer unterrichten und zumindest teilweise auch die Unterstützung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen übernehmen. Der Koordinationsaufwand soll dadurch verringert und die Lernbeziehung zwischen Lehrperson und Schülerinnen/Schülern verstärkt werden.

Für Schülerinnen und Schüler, die im Anschluss an die 6. Klasse das Langgymnasium besuchen möchten, werden zwischen Herbstferien und Aufnahmeprüfungstermin im März Gymivorbereitungskurse angeboten. Für Schülerinnen und Schüler, die ab der Sekundarschule ans Kurzgymnasium wechseln möchten, finden nach den Sommerferien bis im März Gymivorbereitungskurse statt.

Informationen zu den verschiedenen Winterthurer Gymnasien finden Sie hier:

Auf dem gesamten Schulareal bleibt das Handy / die Smartwatch der Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit ausgeschaltet und ist nicht sichtbar. Bei Nichteinhalten der Handyregel wird das Mobiltelefon sofort eingezogen. Die Eltern können es bei der Klassenlehrperson abholen.
Auf dem gesamten Pausenplatzareal und im Schulhaus ist das Handy von 7.25 - 11.55 Uhr sowie von 13.25 - 16.55 Uhr lautlos und unsichtbar. Dies gilt auch für andere elektronische Geräte. Vor dem Beginn der Schulzeit und über Mittag ist der Gebrauch des Handys auf dem Pausenplatz erlaubt, sofern andere dadurch nicht gestört werden. Bei Nichteinhalten der Handyregel wird das Gerät eingezogen und muss von den Eltern bei der Lehrperson abgeholt werden.

Jede Schülerin und jeder Schüler bekommt ab der 5. Klasse bekommt ein personalisiertes iPad. In dieser Präsentation finden Eltern Empfehlungen, Informationen und Hilfestellungen im Zusammenhang mit diesen Geräten.

Link für die auf der letzten Seite der Präsentation erwähnten Jamf Parent App Anleitung.

 

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Wie_begleite_ich_mein_Kind_Tablet.pdf (PDF, 159.66 kB) Download 0 Wie_begleite_ich_mein_Kind_Tablet.pdf
Nutzungsvereinbarung_Neftenbach_PS_23_24.pdf (PDF, 114.96 kB) Download 1 Nutzungsvereinbarung_Neftenbach_PS_23_24.pdf
Nutzungsvereinbarung_Neftenbach_Ebni_23_24.pdf (PDF, 127.96 kB) Download 2 Nutzungsvereinbarung_Neftenbach_Ebni_23_24.pdf
Neues Reglement: Inkraftsetzung per 1. August 2024

Gemäss Volksschulverordnung §30 können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zwei Tagen pro Schuljahr fernbleiben – ohne die Angabe von Dispensationsgründen. Für eine solche Absenz ist kein Gesuch notwendig. Es genügt eine Information an die Lehrperson.

Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtages stattfindet.

Die Einzeltage können pro Schulstufe zusammengefasst werden.
• Kindergartenzeit: 4 Tage
• 1. / 2. Klasse: 4 Tage
• 3. / 4. Klasse: 4 Tage
• 5. / 6. Klasse: 4 Tage
• Sekundarschulzeit: 6 Tage

Ein Übertragen von Guthaben (nicht bezogene Jokertage) auf die nächste Schulstufe ist nicht zulässig. Bei Repetitionen erhöht sich das Guthaben um weitere zwei Jokertage.

Eltern / Erziehungsberechtigte informieren verpflichtend die Klassenlehrperson mindestens zwei Tage vor der Abwesenheit über den Bezug eines Jokertages.
Werden mehrere Jokertage unmittelbar nacheinander bezogen, ist dies schriftlich bis spätestens eine Woche vor Antritt der Jokertage, der Klassenlehrperson zu melden. Für den Bezug von Jokertagen ist kein Formular zu verwenden.

Ausgeschlossen ist der Bezug von Jokertagen
• an öffentlichen Besuchstagen
• während Projektwochen und Klassenlagern
• während Spezialanlässen der Schule

Die Benachrichtigung von Therapeuten ist Sache der Eltern / Erziehungsberechtigten und erfolgt über das definierte Kommunikationsmittel der Schule. Das Schulbusunternehmen und die Mitarbeitende der Schulergänzenden Betreuung müssen zusätzlich von den Eltern / Erziehungsberechtigten informiert werden.
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403.10_Absenzen_Jokertage_und_Dispensationen (PDF, 136.27 kB) Download 0 403.10_Absenzen_Jokertage_und_Dispensationen

Kinder, die bis zum Stichtag (31.07.) eines Jahres das vierte Altersjahr vollenden, werden schulpflichtig, d.h. sie treten auf Anfang des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein.

Schuljahr 2025/2026: Stichtag 31.07.2025 (4. Geburtstag 01.08.2020 - 31.07.2021)
Schuljahr 2026/2027: Stichtag 31.07.2026 (4. Geburtstag 01.08.2021 - 31.07.2022)

Jüngere Kinder können nicht vorzeitig in den Kindergarten aufgenommen werden.

Ist mein Kind bereit für den Kindergarten? In der Broschüre des Volksschulamts finden Sie Antworten zu dieser Frage.

Auf Gesuch der Eltern kann die Schulpflege ein Kind um ein Jahr von der Schulpflicht zurückstellen. Das begründete Gesuch um Rückstellung muss - zusammen mit dem Bericht einer Fachperson (z.B. Kinderarzt, Hausärztin) - bis spätestens Ende Februar an die Adresse der Schulverwaltung geschickt werden. 

Im 2. Zyklus wird in der Regel einmal ein Klassenlager durchgeführt. Im 3. Zyklus findet pro Schuljahr eine ausserschulische Woche - Projektwoche, Klassenlager oder Sozialeinsatz - statt. Die Kosten für das Klassenlager gehen zu Lasten der Schule Neftenbach. Die Eltern leisten daran einen Verpflegungsbeitrag.

Läuse sind lästig aber nicht gefährlich. Auch an unserer Schule treten sie immer wieder auf, nach den Schulferien manchmal sehr gehäuft. Zwei Lausfachbeauftragte unterstützen die Eltern bei Bedarf im Kampf gegen die Läuse.

Es gilt folgendes Vorgehen:  

  • Die Eltern sind verpflichtet, einen Lausbefall bei ihrem Kind/ihren Kindern der Klassenlehrperson zu melden.
  • Die Lausfachbeauftragte untersucht daraufhin die ganze Klasse auf Läuse oder Nissen.
  • Alle Eltern dieser Klasse werden darüber informiert, ob ihr Kind befallen ist oder nicht.

Die Klassenkontrolle stellt nur eine Momentaufnahme dar. Es ist daher unumgänglich, dass die Eltern ihr(e) Kind(er) auch zu Hause regelmässig auf Läuse kontrollieren. Es wird ein Merkblatt abgegeben, das die Kontrolle erleichtern sollte. Mehr zum Thema: www.lausinfo.ch.

Im Rahmen der Blockzeiten besuchen alle 1.- und 2.-Klässler wöchentlich während einer Lektion die Musikalische Grundausbildung. Dieser Unterricht findet in Halbklassen statt. Spielerisches Erleben, aktives Tun und die Freude an der Musik stehen dabei immer im Vordergrund.
Die Kinder werden in diesen Musiklektionen auf verschiedenen Ebenen musikalisch und sozial gefördert. Durch Bewegen und Musizieren mit Orffinstrumenten, beim Singen und in der Instrumentenkunde werden musikalische Phänomene auf kindgerechte Art vermittelt. Die musikalische Grundausbildung ist ein kostenloses Angebot der Schule und wird durch eine Fachlehrperson der Jugendmusikschule Winterthur unterrichtet.
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Neue_Autoritaet.pptx (PPTX, 1.6 MB) Download 0 Neue_Autoritaet.pptx
Im Grundsatz gelten in allen Schulhäusern und auf allen Schularealen dieselben Regeln. Die Arbeitsgruppe "Starke Schule" hat die bisherige Pausen-/Schulhausordnung für den Kindergarten und die Primarschule im Juni 2021 überarbeitet.
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Pausen-_Schulhausordnung_1._2._Zyklus_10.06.2021.pdf (PDF, 195.42 kB) Download 0 Pausen-_Schulhausordnung_1._2._Zyklus_10.06.2021.pdf
Schulärztliche Untersuchungen finden im Kindergarten, in der 5. Primar- und in der 2. Sekundarklasse statt. Sie sind obligatorisch. Auf der Kindergartenstufe ist die Untersuchung bei der Privatärztin oder dem Privatarzt vorgesehen. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. In der 5. Primarklasse und auf der Sekundarstufe erfolgt der Untersuch beim Schularzt und wird von der Gemeinde finanziert. Es steht den Eltern aber frei, die Untersuchungen auf eigene Kosten privat durchführen zu lassen.
Die Untersuchung beinhaltet: Seh- und Hörtest, Messen von Grösse und Gewicht, Kontrolle des Impfstatus.

Unser Schularzt:
MedZentrum in Pfungen

Informationen zum schulärztlichen Dienst finden Sie auf der Homepage des Volksschulamtes.
Kinder des 1. Zyklus dürfen unter bestimmten Voraussetzungen für ihren Schulweg den Schulbus benutzen. Die Schulbusregelung gibt detailliert Auskunft.
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Schulbusregelung ab SJ 2021_22 (PDF, 74.72 kB) Download 0 Schulbusregelung ab SJ 2021_22
Seit dem Schuljahr 2023/24 sind an der Primarschule Neftenbach zwei neue Angebote im Bereich "Musik" eingeführt. Neu können interessierte Schülerinnen und Schüler im Schulchor oder in der Schulband gemeinsam singen und musizieren. Beide Angebote werden unter der Leitung von Martin Deplazes, MGA-Lehrperson an der Primarschule Neftenbach, durchgeführt. Von den Eltern/Erziehungsberechtigten wird ein Unkostenbeitrag von CHF 60 pro Semester erhoben.
In der schulergänzenden Betreuung werden Kinder vom 1. Kindergarten bis zur 6. Klasse vor der Schule, über Mittag und nach der Schule kompetent und ganzheitlich betreut. Zum Angebot gehören gesunde und ausgewogene Mittagsmahlzeiten und am Nachmittag ein Zvieri. Dieses kostenpflichtige Angebot ergänzt die Blockzeiten, welche die Vormittage für alle Schülerinnen und Schüler der Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe abdecken. Eltern haben dadurch die Möglichkeit, Familie und Beruf zu vereinen. Während der Schulferien und an Feiertagen ist die schulergänzende Betreuung geschlossen.
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231122_Merkblatt_SJ_2023_24 (PDF, 150.07 kB) Download 0 231122_Merkblatt_SJ_2023_24
Schülerinnen und Schüler aller Stufen erhalten Verkehrsunterricht. In der 4. Primarklasse sowie in der 1. - 3. Oberstufe wird das Thema Kriminalprävention vermittelt. Der Unterricht wird von einem bei der Kantonspolizei Zürich angestellten Kinder- und Jugendinstruktor erteilt. Die Schule Neftenbach trägt die Kosten.

Das Schulprogramm 2024 - 2028 für die Schule Neftenbach wurde im Schuljahr 2023/2024 erstellt. Zu den Qualitätsmerkmalen «Lehren und Lernen», «Lebenswelt Schule» und «Schulführung und Zusammenarbeit» wurden die Legislaturziele der Schulpflege, die Entwicklungsempfehlungen der Fachstelle Schulbeurteilung sowie schulspezifische Entwicklungsschwerpunkte in Beziehung gesetzt. Das Schulprogramm wurde am 20. August 2024 von der Schulpflege abgenommen.

Name
240820_Schulprogramm (PDF, 142.27 kB) Download 0 240820_Schulprogramm
240820_Schulprogramm_Planung (PDF, 89.55 kB) Download 1 240820_Schulprogramm_Planung

Die Schulsozialarbeit übernimmt eine Brückenfunktion zwischen Schule und Familie. Das niederschwellige Angebot kann von allen an der Schule Beteiligten – Kinder und Jugendliche aller Stufen, Eltern, Lehrpersonen und Schulleitung - unkompliziert und kostenlos genutzt werden, entweder während der Präsenzzeiten im Schulhaus oder nach telefonischer Vereinbarung. Die Schulsozialarbeitenden unterstehen der Schweigepflicht.

Die Schulzahnpflegeinstruktorin erteilt in allen Klassen des 1. und 2. Zyklus zweimal jährlich Prophylaxe-Unterricht. Im ersten Kindergartenjahr erhält jedes Kind für die ganze obligatorische Schulzeit eine Kontrollkarte. Diese wird von den Erziehungsberechtigten aufbewahrt. Einmal jährlich zwischen Herbst- und Weihnachtsferien findet für alle Klassen vom 1. bis 3. Zyklus eine schulzahnärztliche Reihenuntersuchung statt. Die Schule trägt die Kosten. Die obligatorische jährliche Untersuchung kann auch bei einem privaten Zahnarzt/einer privaten Zahnärztin erfolgen. Entscheiden sich die Erziehungsberechtigten für diese Variante, tragen sie die Kosten und bekommen keine Kontrollkarte der Schule.
Name
221110_Reglement Schulzahnpflege (PDF, 73.42 kB) Download 0 221110_Reglement Schulzahnpflege

Individuelles Ankommen: 08.10 - 08.30 Uhr
Unterricht am Vormittag: 08.30 - 11.50 Uhr
Unterricht am Nachmittag: 13.30 - 15.10 Uhr

Kinder im 1. Kindergartenjahr haben am Nachmittag keinen Unterricht,
Kinder im 2. Kindergartenjahr am Dienstag- und Donnerstagnachmittag Unterricht.

Vormittag
07.30 - 08.15 Uhr (z.T. im 2. Zyklus)
08.20 - 09.05 Uhr
09.10 - 09.55 Uhr
10.15 - 11.00 Uhr
11.05 - 11.50 Uhr


Nachmittag
13.30 - 14.15 Uhr
14.25 - 15.10 Uhr
15.20 - 16.05 Uhr

Auffangzeit, 07.30 - 08.00 Uhr

Vormittag
08.00 - 08.45 Uhr
08.50 - 09.35 Uhr
09.35 - 10.20 Uhr
10.40 - 11.25 Uhr
11.25 - 12.10 Uhr

12.15 - 13.00 Uhr*
13.00 - 13.45 Uhr*

Nachmittag
13.45 - 14.30 Uhr
14.35 - 15.20 Uhr
15.30 - 16.15 Uhr
16.15 - 17.00 Uhr

* TTG, Band, Chor, WAH (Wirtschaft, Arbeit, Haushalt) auch über Mittag möglich

 

Termine für Umstufungen in der Abteilung (A oder B) und der Anforderungsstufe (I, II oder III) in den Fächern Mathematik, Französisch, Englisch:
  • Für die Schüler/-innen der 1. Sek, Ende November, Mitte April und auf Anfang Schuljahr
  • Für die Schüler/-innen der 2. und 3. Sek, Ende Januar und auf Anfang Schuljahr
Name
Umstufungen_in_der_Sekundarstufe.pdf (PDF, 62.96 kB) Download 0 Umstufungen_in_der_Sekundarstufe.pdf
Unfall
Verunfallt ein Schüler/eine Schülerin auf dem Schulweg, im Unterricht oder während der Pause, melden die Eltern dies ihrer Unfallversicherung. Die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung übernimmt die anfallenden Kosten. Die Schule Neftenbach hat keine ergänzende Versicherung abgeschlossen.

Haftpflicht
Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen aus Personen- und Sachschäden, die Ihr Kind Dritten zufügt und wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab.
Ein Beispiel: Beschädigt ein Kind einen persönlichen Gegenstand, der ihm nicht gehört (Kleidung, Brille, Velo, Kickboard etc.), haftet die Schule Neftenbach nicht. Derartige Schäden müssen der Privathaftpflichtversicherung gemeldet werden.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten zweimal im Jahr ein Zeugnis, jeweils Ende Januar und am Ende des Schuljahres. Beurteilt werden die Leistungen in den Fächern, die Lernentwicklung und das Verhalten. Auf der Kindergartenstufe und in der 1. Klasse der Primarstufe werden keine Noten erteilt. Statt einer Benotung erfolgen Elterngespräche. Im Zeugnis wird die Durchführung der Elterngespräche bestätigt. Auf der Kindergartenstufe kann auf die Durchführung eines zweiten Gesprächs verzichtet werden.

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des Volksschulamtes.